Ich merke schon eine umfangreichere Beschreibung wäre sinnvoll.
Es handelt sich um ein Gebäude der Klasse 5. Eine Kellerbürofläche von 290 m2.Die NE ist länglich 45x8m. Der Zugang erfolgt über ein im Hinterhof gelegenes erdgeschössiges Eingangsgebäude. Von hier gelangt man über eine freie Treppe in das KG (->1. RW).
Der 2. RW verläuft am anderen Ende der NE direkt als Kellertreppe ins Freie. Zwei große Lichthöfe (a ca. 30m2) bieten Licht.
Die Bürofläche ist als "Großraumbüro" mit 20-25 Nutzern angelegt.
Es gibt somit keine Flure. Als innere Brandwand könnte eine Trennwand zu einer Lagerfläche abgetrennt werden oder ein Abweichungsantrag gestellt werden.
Diese NE wird nun über einen Aufzug erschlossen.
Die Aufzuganlage ist nachträglich an das Wohngebäude angebaut worden und verbindet nun das Treppenhaus des Wohngebäudes mit dem KG (Büronutzung).
Das einzigste was beide NE verbindet ist nun der Schacht.
Ist es somit möglich den Lift ohne Vorraum in die NE des Büros einzuplanen?
Meines Verständnis nach könnte es doch einer möglichen wechelweisen Verrauchung führen, wenn keine klare Trennung vorliegt. Also entweder Verrauchung des Treppenraumes (1.RW) des Wohngebäudes oder Verrauchung des Büros.