Hallo Breitner,
Antwort unabhängig von anderen Randbedingungen, die in Ihrem Industriebau eine Rolle spielen könnten:
Wenn "unter den Regalen" bedeutet, dass hier ein ausreichend breiter und hoher Verkehrsweg ist (und man also nicht "durchkriechen" muss): Ja, zulässig. Warum auch nicht?
Gruß
Werner Müller