Habe win Problem mit einer nicht ausgebildeten Brandwand (da mit Fenstern) im Giebel eines Wohnhauses. Das Nachbargebäude steht mit Dach unterhalb daneben und hat nur 2,2m Abstand zur Außenwand. Auch da ist keine korrekte Brandwand ausgebildtet. Kann man den Giebel zu Balkonzwecken öffnen, ...mit Ausnahmegenehmigung, da Brandwände (seit 1835!) bei beiden Häusern nicht ausgebildet sind? Welch Erfolgsaussichten haben solche Befreiungsantäge?
Leider liegt der Fußboden im Dach noch über 7m, so dass beondere Gebäudeklasse maßgebend ist.