Hallo p.laufer -
auch wenn ich damit in BY keine Erfahrungen habe, aber ich würde denken:
daß diese Passage in BY herausgenommen wurde, kann nur den Grund haben, daß der Planer sich hierzu eingehender Gedanken machen soll, nicht, daß diese Formel generell nicht akzeptiert würde.
Ich würde da schon auf die MVStättVO, und auf die wortgleich eingeführten Länder-VOs vertrauen, und diese Formel quasi als allgemein anerkannt für den Regelfall (also einfache Gebäudegeometrien, z.B. Halle, Sporthalle etc.) verwenden. Die Logik ist ja auch klar, und in der Industriebaurichtlinie gibt es diese Logik ja auch, daß bei größerer Höhe der Rettungsweg wegen langsamerer Verrauchung länger sein darf.
Die Werte der MVStättVO wurden ja auch nicht pauschal "dekretiert", sondern basieren auf Rauchsimulationen, Evakuierungszeitberechnungen und Diskussionen vieler Experten zu diesem Thema.
Die Nachweis- und Begründungslast liegt halt, wie ich das empfinde, bei diesem Punkt in BY beim Planer, wo man sich in anderen Ländern einfach nur kurz und schmerzlos an
§7 Abs. 1 halten braucht.
mfG
Michael Koeppen