Liebe Brandschützer -
es gibt ja immer mal die Thematik
- Wartestühle im notwendigen Flur
- Brennbarkeit von Textilien / Möbeln etc. insbesondere in Hotels, Pflegeheimen, Krankenhäusern...
Im Brandschutzkonzept hatte ich in der Vergangenheit oft z.B. B1-Möbel im notw. Flur vorgesehen.
Wenn man aber mal so recherchiert, kommt man auf so Dinge wie:
- Prüfung von gepolsterten Sitzmöbeln nach DIN EN 1021
- Prüfung von Matratzen nach DIN EN 597
inwieweit ist das alles baurechtlich relevant, evtl. "besser" bzw. praxisbezogener als einfach nur "schwerentflammbar" DIN 4102-4, d.h. kann/soll man in einem Brandschutzkonzept fordern, daß im notw. Flur nur Polstermöbel, geprüft nach DIN EN 1021 eingesetzt werden??
Sollen im Patientenzimmer nur Matratzen geprüft nach DIN EN 597 eingesetzt werden??
Fragen über Fragen...
(und DINs über DINs)
mfG
M. Koeppen