Ich benötige Eure/Ihre Hilfe zu folgendem Problem:
2-geschossige Verkaufstätte mit rund 2 x 2700m? Geschossfläche, im EG und im 1.OG,
Verkaufstätte gesprinklert nach VDS
Treppenhäuser sind nach der zulässigen Rettungsweglänge angeordnet.
Zirkelschlag (35m) -> folgt es sind drei TH erforderlich.
Breite nach MusterverkaufsstättenVO min 2m höchsten 2,5m
Diese Bemessung soll zu gering sein.
Es sollen mehr Treppen erforderlich sein. Es wird ein Zusammenhang zwischen Verkaufsfläche und erforderlicher Gesamttreppenbreite hergestellt.Der vom Prüfer hergestellte Zusammenhang passt aber von der Systematik weder zu den 150/100 aus dem Schulbau noch zu den 200/120+60Stufen aus der MVStätVO. Ich verstehe die Logig nicht.
Meiner Meinung nach ergibt sich die erforderliche Treppenzahl und -breite aus den Rettungsweglängen. Eine Betrachtung der Personenzahl/Rettungswegbreite ist baurechtlich nicht gewollt.
Gruß und Danke
BS-Plan