Hallo Kollegen,
Habe einen Kopfbau 30 x10m,3geschossig, Höhe >7>13m
NE jeweils Es ist ein selbstständiges Gebäude.
Der angrenzende Sonderbau ist 100m x 30m
Nutzung KG Tiefgarage, EG Kaufhof, OG Büros.
Die Brandwand ist richtig ausgebildet,
aber im EG geht die NE mit großen Öffnungen in den Bereich des Sonderbaues hinein ca.5m,dann ist wieder eine F90 Wand vorhanden.
Decken und Aussenwände sind immer F90.
Das BSK muss wegen einer Nutzungsänderung im 2.OG des Kopfbaues erstellt werden.
Würde jetzt den Kopfbau separat betrachten und die
Brandwand im EG versetzt um ca.5m sozusagen als Innere Brandwand definieren über §28 BayBO Abs.4 ff
Forderung der Decken und Wände feuerbeständig...etc. ist alles eingehalten.
Aber eigentlich ist es ja keine Innere Brandwand!?
Muss ich also alles zusammen und dann als Sonderbau betrachten?
Bin unschlüssig.
Würde gern ein paar fachliche Meinungen hören.
Mit bestem Dank im Voraus.
U.Schulz