Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf ä
Hallo,
an alle Forumsteilnehmer,
ich weiß, diese Frage wurde bereits schon in ähnlicher Form
bereits öfters kontrovers diskutiert, aber vielleicht gibt es ja mittlerweile neue Ansatzpunkte.
Eine bestehende Industriehalle (Stahlbau F0) muss in Brandbekämpfungsabschnitte (2700 qm mit BMA)unterteilt werden, hierfür sollen zum Teil vorhandene Wände herangezogen werden.
Die Mauerwerkswände Wände sind von der Qaulität her F90, aber
die Aussteifung erfolgt über die Stahlbaukonstruktion F0.
Weiterhin sind die Wände nicht 50 cm über die Dachhaut
geführt.
Der Brandschutzsachverständidge sieht hierbei eine beidseitige Deckenverkleidung (ca. 5,00 m von Binder zu Binder) aus F 90 vor.
Dieser Lösungsansatz kann ich aus Industriebaurichtlinie nicht
herauslesen, zudem sehe im Brandfall die Gefahr, dass bei versagen der FO -Konstruktion die Aussteifungkonstruktion der Brandwand mit umgerissen wird, da die Stahlrahmen untereinander mit der Pfettenkonstruktion verbunden sind.
Wie seht Ihr das ?
Eine weitere Möglichkeit über der Ausbildung von inneren Brandwänden, ergibt sich gemäß 5.8.4 der Industriebaurichtlinie durch die Anordnung von sich zwei gegenüberstehende F90 Wänden mit austeifender Konstruktion der gleichen Feuerwiderstandsklasse, wie die tragenden Bauteile.
Hier ergibt sich für mich díe Frage, wie weit müssen die
Wände auseinander stehen bzw. könnten analog dieser Vorschrift die Aussteifungskonstruktion in F0-Konstruktion
ausgeführt werden.
Inwieweit im Brandfall diese Wand stehen bleibt, ist
mehr als fraglich.
Für mich sind diese Ausführungsarten reine Kosmetik, und
gaukeln auf dem Papier eine Sicherheit vor, die in
Wirklichkeit nicht gegeben ist.
Oder sehe ich das falsch ?
In Erwartung auf Eure Meinung und Erfahrungen,
verbleib ich mit
freundlichen Grüßen
Oliver Wolf