Hallo Stephan,
konkrete Vorschriften kann ich DIr derzeit auf die Schnelle nicht nennen. Bin mir auch nicht sicher, ob dies gergelt ist,da das Baurecht sich auf das Gebäude und die festen Einbauten bezieht und nicht auf die (lose) Einrichtungen.
Dennoch ist es aus meiner Sicht grob fahrlässig bis vorsätzlich, wenn in Schulen brennbare Gardienen eingesetzt werden. Der Frust-Vandalismus ist insbesondere (höheren) in Schulen sehr groß und die nächste Brandstiftung vorprogrammiert.
Lösung: Gadinen aus nichtbrennbarem Glasgewebe (A2!). Siehe hierzu bei GOOGLE unter "flamline" nach oder kontakte Herrn Thiele (thiele_kassel(o)web.de). Die Stoffe sind nicht teurer als normale Gardinen, sind waschbar, dekorativ und brennen nicht.
Schwer entflammbare Textilien fangen zwar etwas später das Brennen an, doch wenn sie mal brennen, dann brennen und qualmen sie auch und sind eine Gefahr!
Also kein Risiko eingehen und nichtbrennbare Vorhänge vorsehen (der Staatsanwalt wirds danken, wenn er nicht eingreifen muss)
mfG
der Feuerteufel