Hallo Herr Weeg;
die lichte Breite der Türen richtet sich nach der Anzahl der Personen, die auf den Rettungsweg angewiesen sind. Orientierung gibt die ArbeitsstättenVO und die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), hier die ASR A 2.3; dort sind die erforderlichen Breiten verbindlich niedergeschrieben.
mfg
der Feuerteufel