Meine Frage betrifft die brandschutztechnisch wirksame Abtrennung unterschiedlicher Nutzungen bzw. unterschiedlicher Mieter innerhalb einer Lagerhalle:
Halle: 4 Brandabschnitte (Brandwände 50 cm über Dach geführt), BA-Größe jeweils < 10.000 m?; mit flächendeckender Sprinkleranlage. Innerhalb eines der vier (rechteckigen) Brandabschnitte will sich jetzt ein Mieter - durch Einziehen einer zusätzlichen, quer verlaufenden Wand - einen separaten Bereich (ca. 1.600 m?) abtrennen und für Lager- und Fertigungszwecke nutzen.
Der Brandabschnitt, von dem die 1.600 m? abgeteilt werden sollen, verfügt über zwei rechtwinklig aneinander stoßende Außenwände; auf den gegenüberliegenden Seiten, jenseits der Brandwände, befinden sich jeweils wieder Fremdmieter (andere Firmen, Lagernutzung).
Es gilt nun diese Nutzungsänderung brandschutztechnisch zu bewerten. Im Prinzip würde ich sagen, aufgrund der Sprinklerung wäre eine F90-Trennwand bis unter das Stahltrapezblech der Dachkonstruktion im Sinne einer Nutzungseinheiten-Trennung ausreichend. Die Abtrennung in Form einer Brandwand würde bedeuten, dass für die 50 cm über Dach, das bestehende Dach ?zersägt? werden müsste, was relativ aufwändig wäre und deshalb vermieden werden soll.
Hat jemand Erfahrung wie dies juristisch bzw. versicherungstechnisch zu bewerten ist? Muss jeder Mieter seinen ?eigenen? Brandabschnitt haben oder genügt ggf. die feuerbeständig (bis unter die nichtbrennbare Dachhaut) separierte Nutzungseinheit?
Ein ähnlicher Sachverhalt bzw. eine vergleichbare Fragestellung ergibt sich sinngemäß beispielsweise auch für Bürogebäude, die ursprünglich für ein und denselben Nutzer konzipiert und genutzt wurden, wobei heute aber ein oder mehrere benachbarte Zimmer an unterschiedliche Fremdfirmen vermietet werden. Gerade in Bezug auf Wandqualitäten und Abschottungen gibt es zwischen den verschiedenen Mietbereichen oftmals keine F30- oder F90-Trennung, da diese vormals - bis auf die Flurwände - auch nicht notwendig war (soweit die Einheit bzw. der Abschnitt < 400 m? bzw. < 1.600 m? ist).