Hallo Herr Strobel,
die Sache erscheint mir gar nicht so kompliziert. Da man unter tragenden Bauteilen auch die "aussteifenden" Bauteile versteht, muss das Tragwerk des Daches den gleichen Feuerwiderstand haben wie die Wände, die es aussteift. Deswegen gehen z. B. auch keine F-90-Leichtbauwände an einem Trapezblechdach. Wenn die Wände für sich stehen, dann kann ggf. auch beim Dach auf einen Feuerwiderstand verzichtet werden.
Den Unterschied zwischen einem (innen) einstürzenden Dach und der einstürzenden Außenwand liegt in der Gefährdung der Umgebung bzw. Feuerwehr. Wenn ein Gebäude im Vollbrand ist und somit die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion nicht mehr gegeben ist, ist ein Innenangriff der Feuerwehr praktisch nicht mehr möglich. Die aussen eingesetzten Kräfte, wie auch die sonstige Umgebung, sind aber durch nach außen stürzende Wände erheblich gefährdet.
Und natürlich macht es keinen Sinn, eine Dachkonstruktion mit Feuerwiderstand auszubilden, wenn die Wände und Stützen darunter diesen nicht aufweisen. Denn woran soll das Dach denn halten, den berühmten Lufthaken vielleicht? Man liest zwar gelegentlich sowas in Brandschutzkonzepten (z. B. Funktionserhalt F-90 bei F-0 Hallenkonstruktion etc.), aber durch Wiederholungen wird es nicht richtiger.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer