Autor: Norbert Bärschmann Hallo Stephan
Wenn Du eine bereits bestehende bzw. umzubauende Anlage beurteilen musst, beteilige den Betreiber. Der Betreiber hat dann bereits eine Gefährdungsbeurteilung bzw. sollte er haben.
Wenn das nicht klappt und Du mit dem Brand- und EX- Schutz nicht vertraut bist, verweise ich auf den Art 51 Abs. 2 BayBO oder den gleichlautenden § aus Deiner Bauordnung. Das bedeutet Du brauchst anderweitige Hilfe.
Der Brand und EX- Schutz gehört natürlich zum BS- Konzept. Wass willst Du denn sonst reinschreiben, wenn Du ein BS- Nachweis für eine Lackieranlage anfertigst? Die Rechtsgrundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung. Z. B. verpflichtet der § 3 den Betreiber zu einer Gefährdungsbeurteilung. In weiteren §§ werden z. B. das EX Schutzdokument gefordert in dem die nötigen Maßnahmen festzulegen sind. Die EX- Schutzbereiche sind festzulegen. Zu weiteren Maßnahmen gehören vor allem Maßnahmen um die EX Bereiche einzugrenzen, Zündquellen auszuschließen, Verhaltensregeln der Mitarbeiter sind zu regeln und ggf. Druckentlastungsmaßnahmen festzulegen(nicht abschließend, siehe auch Anlagen zur Betriebssicherheitsverordnung). Auch die neuen TRBS zum EX Schutz enthalten Anforderungen (Nummern habe ich nicht im Kopf). Das BGI Merkblatt 740 kann als Richtschnur helfen.
Wenn bauliche Maßnahmen erforderlich werden, sind diese im BS- Konzept festzulegen. Auch die abwehrenden, die betrieblichen, haustechnischen und ggf. die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen gehören dazu. Ansonsten bekommst Du Deinen Brandschutznachweis nicht bezahlt.
Norbert Bärschmann