Hallo Herr Scharf,
hallo Kollegen,
in Bayern gibt es die Schulbau-Richtlinie nicht, folglich gelten die Bauordnungsrechtlichen Vorgaben der BayBO.
Zu prüfen wäre, ob nicht über die Verlängerung einer Flurachse (in allen Geschossen) der direkte Zugang auf eine Außentreppe als 2. RW. möglich ist. Dies ist sicher die bessere Lösung. Allerdings ist dies nicht immer umsetzbar. Deshalb ist das Anbringen von Fluchtbalkonen eine Möglichkeit, den 2. RW über Fenster zu gewährleisten. Das kann jedoch nicht pauschal für alle Gebäude gelten, sondern ist auf den Einzelfall abzustimmen.
Wir stimmen solche Fälle mit den zuständigen Behörden und insbesonders mit den Rettungskräften (örtl. FW, KBI, KBR) ab. Ggf. müssen die Fenster, die für den 2. RW genutzt werden sollen, eine Ausstiegshilfe erhalten. Wichtig dabei ist ebenfalls, dass auf den Außenbalkonen der Unfallschutz gewährleistet ist. Hier kann man jederzeit beim GUV eine entsprechende Beratung - auch als Ortstermin - erhalten.
Ebenfalls ist es sinnvoll, wie von Herrn Koeppen vorgeschlagen, bei den regelmäßigen Evakuierungsübungen (bereits bei Schuljahresbeginn) den 2. RW einzubeziehen.
Freundliche Grüße
Reinhold Huth