österreichisches Baurecht ist ähnlich wie Deutsches Baurecht strukturiert.
Gebäudeklasseneinteilung, technische Richtlinien (sehr gut z.T.) etc.
Bei Schulen werden i.d. R. auch 2 bauliche Rettungswege gefordert.
Hinweise z.B.
- BAUORDNUNG .....Baurecht Wien ergugeln
- ERLÄUTERUNGEN zur Bauordnung ... http://www.oib.or.at/EB2_250407.pdf ...
(hier S. 17 AUSZUG)
Zu Punkt 7.2: Schul- und Kindergartengebäude sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung
Die Fluchtwege werden gemäß Punkt 7.2.3 grundsätzlich gleich behandelt wie in Wohn- oder Bürogebäuden.
Aufgrund der möglichen Konfiguration der Schul- und Kindergartengebäude sowie anderen Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung darf der zweite Fluchtweg aber weder durch einen Rettungsweg gemäß Punkt 5.2 ersetzt werden, noch darf ein einziger Fluchtweg über ein Treppenhaus bzw. eine
Außentreppe gemäß Tabelle 2 zur Ausführung gelangen.
Die grundsätzliche Notwendigkeit nach einem zweiten baulichen Fluchtweg wird damit begründet, dass in Schulen und Kindergärten im Gefahrenfall eine
größere Anzahl von Personen (Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte) in Sicherheit gebracht werden muss.
Bei kleineren Schul- und Kindergartengebäuden trifft das Erfordernis des zweiten Fluchtweges dann nicht zu, wenn innerhalb von 40 m Gehweglänge vom entferntesten Punkt eines Unterrichtsraumes ein sicherer Ort des angrenzenden Geländes im Freien erreicht wird.