Mir ist keine eingene Regelung "Fluchttunnel" bekannt.
Die allgemeine Akzeptanz von Fluchttunneln dürfte übrigens nicht besonders hoch sein, aber besser ein Fluchttunnel, als gar kein Fluchtweg!
Allerdings sind schon ein paar Regeln zu beachten, die sich aus den LBO´s ableiten.
Ich würde den Fluchttunnel mit einem Treppenraum gleichsetzen, d.h. mit dem Erreichen des Fluchttunnels befindet sich die fliehende Person in einem sicheren Bereich. Aus diesem sicheren Bereich gibt es dann nur noch einen einzigen Ausgang: nämlich eine Tür ins sichere Freie!
Ein Fluchtunnel ist ein Kellerbauwerk, insofern würde ich eine feuerbeständige Ausführung des Tunnels, mit einer Abschlusstür zum Raum in der Qualität T30-RS vorsehen. Weiterhin wäre aus meiner Sicht zwingend eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich.
Gruß, Tektus