Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
fünf Reihenhäuser der Gebäudeklasse 2 sind im Keller durch einen Erschließungsflur, der auch in ein angrenzendes MFH führt, verbunden.
Da keine Aufenthaltsräume anliegen, ist der Flur kein notwendiger Flur. Die Verbindung zum MFH ist mit einer feuerbeständigen Tür gesichert und es gibt ansonsten nur noch die 5 Türen zu den Kellern der Reihenhäuser.
Die Wand von den Kellern zum Flur ist mindestens feuerhemmend.
Genügen hier, aufgrund eines brandlastfreien Flures und sich nicht gegenüberliegender Türen, vollwandige, dicht- und selbstschließende Wohnungseingangstüren oder kann damit das Risiko der Brand- und vor allem der Rauchausbreitung nicht genug minimiert werden.
Ich tendiere zur Verringerung des Rauchausbreitungsrisikos zur Anbringung von Rauchmeldern hinter allen 5 Türen in den Kellern.
Vielen Dank für Ihre Meinungen.