Bei einem Denkmalgeschützten Gebäude wurden genehmigungspflichtige Umbauten vorgenommen.
Im Bauantrag ist um eine Gusssäule eine F 90 Bekleidung vorgesehen, weil in In § 29 BauO NRW für Säulen F 90-AB gefordert wird.
Denkmalschutz sagt nöööö, und schlägt einen Brandschutzanstrich vor.
Planer (Architekt) sagt ok.
Handwerker sagt Brandschutzanstrich F 90 gibt es nicht, recht hat er!
Alle sind verwirrt...., logisch!
Brandschutzfachmann vom Bauherrn sagt, alte Gusssäule braucht gar nichts, sind nicht mit Stahlsäulen zu vergleichen viel besser! Sagt es und schreibt nichts!
Bauleiter ist verwirrt, und macht nichts, er hat keine Lust eine Verkleidung zu bezahlen, die der Bauherr gar nicht braucht.
Es passiert nichts, alle sind glücklich.
Einer hat bedenken, hat sie angemeldet und fragt nun hier,
Wie ordne ich Brandschutz technisch eine alte Säule aus Gusseisen ein?
Archi345