Hallo,
in einem 2-geschossigen Gebäude befindet sich etwa zur Hälfte unter Erdgleiche (im folgenden Untergeschoss genannt) eine Werkstatt, bestehend aus 2 Räumen. Diese hat einen eigenen Zugang über eine außenliegende Treppe (1. Rettungsweg). In der Werkstatt sind an einer Seite öffenbare Fenster, die aber den 0,90m mal 1,20m (lichtes Maß) nicht entsprechen.
Es gibt einen 2. Ausgang, der zur internen Treppe der darüber gelegenen Eigentümerwohnung hin öffnet. Die Tür soll als T30_Rs ertüchtigt werden. An diese interne Treppe sind 2 private Abstellräume angeschlossen.
Der Architekt schlägt nun vor, diesen 2. Rettungsweg im Bauantrag anzugeben. Knackpunkt: er führt durch die Eigentümerwohnung. (Interne Treppe hoch ins EG, dann durch den nicht notwendigen Flur der privatwohnung, zur Eingangstür ins Freie.
Wie sehen sie das?
Grüße
Marco