Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Autor: Tim Hallo,
ich möchte expliziet dokumentieren, dass meine Zuluftöffnung der nach DIN 18232-T2 Bemessungsgröße genügt.
Das Rohbaulichtmaß beträgt 1,62m x 2,5m. Darin befindliche Tür (90°) erhält mit Faktor 0,7 die Fläche 2,83m?.
Nach abzug der Rahmenkonstruktion und der Stärke des Türblattes (offen stehend) verbleiben noch 1,17m x 2,45m = 2,87m?.
Ist das als Nachweisführung mit Beigabe von Schnitten der Tür(-öffnung) hinreichend?
Ich würde meinen, dass dem so ist. Was sagt Ihr?