Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf ä
Hallo an alle Forumsteilnehmer,
meine Frage beschäftigt sich mit dem Ausführung des
traufseitigen Dachüberstandes im Bereich zwischen zwei
DH-Hälften.
Die Wände werden entsprechend der Anforderung GKL 2,
als Brandwände ausgeführt. Der Dachanschluss erfolgt
auf der Brandwand mit nicht brennbaren Metallprofilen.
Im Bereich des Dachüberstandes soll die Dachschalung zwischen
den beiden Brandwänden mit einer nichtbrennbaren Platte
ausgebildet werden.
Die Frage ist, inwieweit die Ausführung ausreichend ist oder
muss evtl. dieser Bereich mit einer höherwertigen
Anforderung ausgeführt werden, z.b Promatplatte F90, oder
kann in diesem Bereich die Dachschalung durchgeführt
werden, wie es bei sehr vielen Bestandsgebäuden
ausgeführt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wolf