Bundesland: Hamburg Autor: Marco ä Hallo liebe Gemeinde,
ich hab da mal eine Frage zum Thema Notleitern
Wie ist denn das wenn ich an einem Bürogebäude (11 m hoch) eine halb verottete Notleiter habe, die normal auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht (einzügig ausgeführt ohne Rückenschutz).
Wenn sie dann ersetzt werden muss, kann sie so wie die alte gebaut werden, an gleicher Stelle platziert (einzügig und ohne Rückenschutzkorb) oder muss ich sie nach den neuen Normen erstellt werden (mit Rückenschutzkorb, zweizügig)? Ich hatte mal gehört, dass das evtl. geht sofern sie genauso ausgeführt wird wie die alte.
Allerdings frage ich mich gerade ob es laut HBauO überhaupt zulässig ist eine Notleiter als 2. Rettungsweg zu haben. Das Gebäude ist aus den 60-ern, jedoch gab es da ja auch nur die Notleiter als 2. Rettungsweg.
Ich hoffe Ihr könnt mir vorab helfen. Würde ja beim Bauamt oder bei der Feuerwehr anrufen, allerdings möchte ich keine schlafenden Hunde wecken und mich darüber informieren was auf mich zukommt.
Schöne Grüße