Hallo D. Wagner
DIN 14675 und VDE 0833 heißt nicht automatisch, dass diese Brandmeldeanlage (BMA) auch zur Feuerwehr weitergeschaltet werden muss. Das ist nur eine Möglichkeit. Es gibt neben der DIN 14675 auch die 14676. Letztere bezieht sich allerdings nur auf Wohngebäude oder ähnliche Nutzung(sgrößen).
Ich halte hier eine Abstimmung mit der Bauaufsicht für sinnvoll.
Bei uns wird so argumentiert, dass eine Anlage, welche bauliche Mängel zum Personenschutz kompensieren soll, den anerkannten Regeln der Technik (dazu würde ich die VDE 0833 zählen) entsprechen muss. Es soll schließlich sichergestellt werden, dass dieses auch alles nachher mit dem gewünschten Schutzziel funktioniert. Wer trägt denn für eine irgendwie gebaute Anlage ohne Norm nachher die Verantwortung?
Das beginnt schon bei der Zulassung der jeweiligen Anlagen. Die VDE 0833 schreibt vor, dass die verwendeten Anlagenteile nach EN 54 zertifiziert sein müssen.
Ich habe gerade erst den Fall hinter mir, dass für eine entsprechende Kompensationsmaßnahme (trotzt der Forderung VDE 0833) eine nicht genormte Anlage eingebaut wurde. Die Verkabelung zur Stromversorgung war ohne Ausfallsicherung (also kein F30 oder Ringbus) die Melder ohne jegliche Zertifizierung als Funkmelder (somit nicht geprüft was Störungen betrifft. Ein Ausfall der Melder wäre bei diesem System durch nichts und niemanden bemerkt worden.
Die Anlage musste vollständig zurückgebaut und eine nach VDE 0833 eingebaut werden.
Gruß
Wolfgang Cordier