Hallo Herr Cordier,
geradehat mein Kollege eine Anfrage unserer BezReg zum selben Thema. Den Unterlagen liegt offenbar eine Prüfung durch die BAM bei, die ich noch nicht einsehen konnte.
Grundsätzlich taucht aber jetzt das Problem auf, auf das wir seit einigen Jahren in unseren Stellungnahmen hinweisen: wenn nach aktueller Lesart auf die Abtrennung von Lagerbereichen zu Verkaufsräumen verzichtet werden soll, sind diese Gebäude nicht mehr geeignet für die Lagerung von Pyrotechnik. Jetzt sollen wirs wieder gesund beten.
In einem anderen Fall werden in einer Verkaufsstätte 4t außerhalb des Gebäudes in Containern gelagert- mit ständig anwesendem Wachdienst.
Wie man sieht, lassen sich die Argumente gegen eine Containerlagerung lösen :-)
Sollte ich Neues zu der BAM-Prüfung in Erfahrung bringen, informiere ich auf diesem Weg darüber.
Viele Grüße
Matthias Bußmann