Bei einem Studentenwohnheim ist es ja klar, das ist nichts anderes als eine Appartmentwohnanlage, allerdings evtl. mit gemeinsamen Anlagen und Einrichtungen ( kein Student wird wohl eigens einen Stromanschluß beantragen, das wird wohl unterverteilt werden ). Rezeption gibt es keine.
Bei Lehrlingswohnheimen ist es wegen der evtl. Minderjährigkeit der Kundschaft eher so, daß Personal da ist. Also würde ich immer von EINER Nutzungseinheit ausgehen, und dann sind wir im Sonderbau.
Man kann dann das Brandschutzkonzept sachgerecht schnüren, kommt aber ( gegenüber einer Appartmentwohnanlage ) in Sachen Wohnungstrennwände und Stellplatzanforderungen wohl besser weg.