hallo zusammen,
also ich zäume das "pferd" mal von einer anderen seite auf. wenn ich damit hier falsch liege, kann dies gerne jemand korrigieren.
wenn eine "(muster)richtlinie über brandschutztechnische anforderungen an leitungsanlagen" (oder wie sie dann immer geheißen haben mag) in hessen geltung hatte, hätte sie im staatsanzeiger hessen veröffentlicht werden müssen.
im "Dokumentenarchiv" des hessischen landtags sind die staatsanzeiger von 1946-2002 als scans im tif-format abrufbar -> http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/dokumentenarchivstart.htm?stanz.htm
leider sind die dokumente nicht indiziert, sodass eine suche nach bestimmten begriffen nicht ganz einfach ist. wenn man sich die "5-Jahres-Register" zur hand nimmt und z.b. in 1989-1993 schaut -> http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/STANZ_Reg_1989-1993.pdf, findet man unter dem begriff "brandschutztechnische anforderungen", "leitungsanlagen" oder unter "richtlinien" keinen entsprechenden eintrag. im register 1994-1998 jedoch -> http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/STANZ_Reg_1994-1998.pdf taucht unter "brandschutztechnische anforderungen" der eintrag "Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 95/4067" auf. ruft man den entsprechenden staatsanzeiger aus 1995 auf, ist dort ab der seite 4067 die richtlinie als technische baubestimmung eingeführt worden.
nach meiner vorstellung hat es zumindest im hessischen baurecht vor 1995 keine "(M)LAR" oder ähnliches gegeben.
allerdings gab es bereits seit 1988 eine entsprechende musterrichtlinie, wie man es im archiv der "Bauministerkonferenz" finden kann -> http://is-argebau.de/asp/hauptframe.asp?id=10110
gruß
jens