Hallo Herr Borgert,
immer gut, wenn mal jemand querdenkt und manches hinterfragt.
Ich denke, wir müssen uns mal ein wenig klar werden, was das Baurecht will und was wir gerne hätten. Wir sollten (obwohl wir es oft gerne möchten und es manchmal sinnvoll wäre,) nicht die Welt verbessern wollen und jeden zu seinem Heil schlagen. Ein wenig Selbstverantwortung muss jeder selber tragen (wir meckern ja auch, wenn der Staat und alles reglemtiern möchte - z.B. "Rauchverbot in Kneipen! sicher gut für die Gesundheit und dennoch lehnen seeeehr viele es ab! - ich bin Nichtraucher!)
Also: das Baurecht duldet ja eingeschränkt Brandlasten in notwendigen Fluren. Bei den TR ist es ein wenig strenger (aber auch nicht unbedingt brandlastfrei; z.B. dürfen in Bayern auch im TR Bodenbeläge B1 und damit brennbar sein). Warum? Auf den notwendigen Flur sind nur die Nutzer der Etage/NE angewiesen, auf den Treppenraum aber u.U. eine ganze Menge Leute aus vielen Geschossen (jeder Tote ist zuviel - aber Restrisiko!).
Die Feuerwehr braucht auch den relativ sicheren TR als Zugang, um von dort aus anzugreifen (klar, wenn nur der Getränkeautomat brennt , müssen sie nicht weiter in die NE, denn da gibts nix zu löchen).
Unterschied zwischen dem Getränkeautomat (oder sonstigen elektrischen Geräten) und dem Kinderwagen besteht ein wenig darin, dass der Kinderwagen vermutlich selten einen Kurzschluss oder Schwelbrand wegen Überhitzung o.ä. bekommen kann, sich also selten selbst entzündet. Dennoch auch der Kinderwagen hat im Treppenraum nix zu suchen!
Warum hat noch kein Gesetzgeber/ARGEBAU reagiert? - die LBO und ARGEBAU haben nur Einfluss auf das Gebäude als solches und leider nicht auf die lose Einrichtung (z.B. Gardinen in Altenheimen oder Lampions zum Karneval oder Halloween). Da greift, bedingt, die von mir bereits zitierte VVB (Brandverhütungsverordnung Bayern), die es aber so nicht in jedem Bundesland gibt.
Verantwortungslose Raumausstattung liegt nun nicht mehr im Zuständigkeits-und Regelbereich der Bauordnungen. Im gewerblichen Bereich haben wir deshalb ja eine ArbStättV mit den ASR und die BG-Vorschriften. Im privaten Bereich haben wir die Selbstverantwortung, die wohl sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Arumentationshilfen bietet auch der VdS und die Versicherungskammer Bayern, doch das sind keine Gesetze.
Und bevor wir mit Herrn Schächer gemeinsam die Gesetze verändern und dann zur Umsetzung letzlich auch noch die Bundeswehr einsetzen müssen, weil Bauaufsicht und Polizei gemeinsam nicht alles kontrollieren können, sollten wir besser auf Prävetion und gute Information setzen. Vielleicht können wir als kleine Passion auch mal als Fachplaner oder SV einen (kostenlosen) Vortrag mit anschaulichen Bildern oder Kurzfilmchen beim Hausfrauentag (macht u.a. auch unser Oberbayerischer Landtagesabgeortnete und Staatsekretär Herr Dr. Marcel Huber, CSU und Feuerwehrmann - kostenlos!) oder der Mieterversammlung halten? Ich denke, das hilft mehr als Knüppelschwingen und noch was verbieten, was nicht eingehalten wird. Wenn wir nur das umsetzen, was bereits vorgeschrieben ist, sind wir schon sehr weit! - oder wer von uns ist nicht schon mal nach einem Bierchen oder Schoppen mit dem Auto gefahren? - siehste!?
nicht verbieten - sondern erklären und Alternativen anbieten!
viel Erfolg
der freiheitsliebende Feuerteufel
PS: das hier geschriebene gibt die Meineung des Verfassers wieder!