Hallo Feuerteufel,
sofern wir ins Ausnahmefällen Notleitern akzeptieren, dann sind diese nach DIN 14094 auszuführen, also bis zum Boden. Die jomis sind daher für die Behörde -zumindest bei uns- keine Option.
Auch für die Klapptreppe- sollte man eine solche Lösung überhaupt in Erwägung ziehen- muss man sich darüber klar werden, welche technischen Grundlagen dafür angesetzt werden sollen?!? DIN 18065 als Mindestanforderung für notwendige Treppen greift m.E. auch nicht.
hallo Herr Borgert,
"was spricht denn dagegen, Fluchtweg und Angriffsweg bei solchen bestehenden Gebäuden zu trennen? Also Fluchtweg über eine solche Treppe und Angriffsweg über DLK."
Sie haben Recht; vorausgesetzt, man kann anleitern, wäre mein Argument bezüglich des erforderlichen Angriffsweges an dieser Stelle nicht zwingend.
Bleibt noch die Frage, wie in Deutschland Rettungswege aussehen müssen: die Klappleiter, Klapptreppe, Rettungsschlauch und andere Exoten gehören aus meiner Sicht nicht dazu. Ob sie in der Zukunft eine Chance haben, hängt auch vom Gesetzgeber ab. Eine notwendige Treppe kann bislang nicht durch eine mechanisch wie auch immer betätigte Treppe ersetzt werden.
Gruß
Matthias Bußmann