Hallo Herr Köhler,
wenn es sich um einen notwendigen Flur i. S. des Baurechtes handelt und dieser zu lang ist, muss erstmal unabhängig von einem möglichen dritten Ausgang der Flur unterteilt werden. Ansonsten könnte man diesen Flur ja bei ausreichender Anzahl von Ausgängen "unendlich" lang machen. Wenn es sich aber um nur eine geringfügige Überschreitung der Länge in einer erdgeschossigen Nutzung handelt, so sehe ich hier keine grundsätzlichen Probleme, dieses genehmigt zu bekommen. Aber es hängt halt vom Einzelfall ab.
Was die mögliche Ausführung angeht, so brauchen Sie bei einer neuen Tür eine mit allgem. bauaufs. Prüfzeugniss (ABP) nach DIN 14095. Am günstigsen (aber auch am hässlichsten) ist wahrscheinlich eine Stahltür. Mit fortschreitenden architektonischen Ansprüchen steigen dann auch die Preise, man bekommt solche Türen inzwischen sogar als Ganzglastüren.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer