Ich gebe Ihnen vom Prinzip ja recht, aber warum muss man an dem Kanal selber rumwerken? Zur Nachbelegung sollten schlussendlich Revisionsöffnungen / -klappen vorhanden sein.
Bezüglich der Nachweisführung:
In NRW wird in der BauO unter §59 (1) geregelt, was der Unternehmer auf der Baustelle vorhalten muss. Ohne diese Unterlagen auf der Baustelle darf er überhaupt nicht tätig werden! An den meisten ABP/ABZ hängt bereits ein Vordruck für die Fachunternehmerbescheinigung bzw. Übereinstimmungserklärung dran.
Im Übrigen werden auch jetzt schon Installationskanäle mit einem Aufkleber versehen, auf dem
- die ausführende Firma,
- die Nummer des ABZ/ABP,
- die Feuerwiderstandsklasse und
- das Datum der Errichtung steht.
Die Firma kann sich bei Installationskanälen meines Wissens selbst als fachkundige benennen. Mit der Fachunternehmerbescheinigung bzw. der Übereinstimmungserklärung übernehmen sie dann jedoch die volle Haftung. Das führt wiederum dazu, dass eigentlich nur wirklich fachkundige Firmen diese Aufgaben übernehmen (aber auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel).
Fummelt also ein Hausmeister an einem solchen Kanal rum, geht die Verantwortung und Haftung auf Ihn über.
Darum gilt generell Finger weg von Installationskanälen in Trockenbauweise. Über Revi-Klappen ist eine Nachbelegung schließlich immer möglich.