Hallo Experten, ich bitte Sie um Einschätzung der folgenden baulichen Situation:
Baden-Württemberg
7-stöckiges Doppelhaus mittlerer Höhe mit Mansarddach 60 bzw. 7 Grad Dachneigung mit Zementfaserplatten-/Blecheindeckung. Gebäudehälfte A ist Altbau ca. 1900 mit gemauerter Brandwand (ehemalige Kommunwand bzw. halbscheidige Giebelwand) bis unmittelbar unter die wasserführende Dachhaut. Gebäudehälfte B ist Neubau mit eigener Brandwand ohne Dachüberstand. Der ehemals vorhandene Dachüberstand der Brandwand von Gebäudehälfte A wurde ca. 1950 beim Wiederaufbau des im Krieg zerstörten Nachbargebäudes entfernt und die Dachflächen ohne zusätzliche Brandschutzmaßnahmen miteinander verbunden. 1999 wurde der Dachstuhl von Gebäudehälfte A vom Sturm zerstört. Wegen zu geringer Dachneigung (ca. 4 Grad) musste der neue Dachstuhl auf 7 Grad angehoben und die Giebelwand (Brandwand) bis unter die Dachhaut erhöht werden.
Fragen:
1. Hätte zu diesem Zeitpunkt die Brandwand 30cm über Dach gebaut werden müssen oder galt in diesem Fall (Wiederaufbau nach Zerstörung) der Bestandsschutz?
2. Wenn Bestandsschutz gegeben war, kann dann das Baurechtsamt bei einem späteren hinsichtlich des Brandschutzes vorschriftsmäßig ausgeführten Dachgeschossausbau verlangen, dass die Brandwand über Dach geführt wird.
4. Ist eine 50cm breite F90-Beplankung der Decke im DG entlang der Brandwand sinnvoll, wenn darüber die Dachbalken bis zur Brandwand verlaufen und die sonstige Decke und Wände nur in F30 ausgeführt sind.
3. Wie ist der 30cm Dachüberstand an der 60 Grad Dachneigung zu messen (lotrecht oder senkrecht zur 60 Grad Dachfläche)?
Vielen Dank
Otto B.