Hallo Forum
Habe eine Verständnisfrage im Zusammenhang mit "hochfeuerhemmend" in Baden-Württemberg.
Wurde die hochfeuerhemmende Bauart nach LBOAVO, § 5 Abs.3 nur im Zusammenhang mit der Einführung der HolzbauRL eingeführt? Und ist demnach die Ausführung der tragenden Wände/Decken auch nur so vorzusehen wie eben in der HolzbauRL beschrieben und gilt somit nur für diese Gebäudeart (Holzbau)?
Oder sehe ich das richtig, dass man auch massive Gebäude bis zu < 14 Meter in hochfeuerhemmender Bauweise errichten kann, also eine "echte" Gebäudeklasse 4?
Liebe Grüsse
Gerhard Funk