An Heizräume werden unterschiedlich nach Gas, Öl und Kohle / Holz unterschiedliche baurechtliche Anforderungen in der "Feuerungs VO" gestellt, das ist nachzusehen. Es wird nach der installierten Heizleistung in den Kategorien "bis 50 kW" (keine Anforderungen), "bis 100 kW" (in den neuen FeuVOs keine Anforderungen wenn Gas oder Öl, nachsehen, welche gilt !),
stets Anforderungen wenn Festbrennstoffe Kohle / Holz, "bis 350 kW" und "über 350 KW" mit Zusatzanforderungen ... unterschieden.
Außer in den ersten beiden Kategorien sind Lagernutzungen grundsätzlich verboten. mfg Schächer
mfg Schächer