Hallo Tuppes,
wieso fragt die Bauaufsicht Sie, wie das Gebäude einzustufen ist? Die Bauaufsicht muss schließlich und endlich festlegen, wie die bauliche Anlage einzustufen ist- ist ihr Job.
Dazu folgende Auslegung einer hiesigen Bauaufsicht zu Holzstapeln:
Ein Holzstapel ist eine bauliche Anlage, wenn er höher als 2m ist und betretbar, d.h. wenn ich draufklettern kann.
Ist er kleiner als 2m oder jemand stapelt oben eine Satteldachform auf, ist sie nicht betretbar und keine bauliche Anlage.
Hätte ich das gewußt? Nein!
Daher: wenn Zweifel an der Einstufung eines Gebäudes bestehen, ist es Aufgabe der Bauaufsicht, die Einstufung vorzunehmen bzw. ein Brandschutzkonzept zu fordern (richtig oder falsch oder sinnig oder unsinnig spielt hier formell keine Rolle).
Auch wenn diesbezüglich Erstaunliches bei rauskommen kann, trägt die Bauaufsicht letztendlich die Verantwortung für die Entscheidung.
Gruß
Matthias Bußmann