Superklappen gibt es nach meinem Wissen heute auf dem Markt nicht mehr.
Brandschutzklappen dürfen als Überströmöffnungen nicht eingebaut werden, da diese keine Feuerschutzabschlüsse sind. Die Prüfung von Brandschutzklappen ist in der 4102 ja auch anders als von Brandschutztüren.
Mittlerweile ist auch die Lösung mit den Kanalstummeln nicht mehr zulässig. In den Zulassungen meisten Zulssung wurde mittlerweile der Zusatz (sinngemäß) "für den Einbau in Lüftungsanlagen" hinzugefügt. Da die Stummel keine Lüftungsanlage sind, scheidet diese Lösung aus.
Hier in NRW sind wir ja noch etwas "spezieller". Die Zustimmung im Einzelfall für Brandschutzklappen als Überströmöffnungen wird man nicht erhalten.
Für Tellerventile mit Kaltrauchsperre (NRW-Forderung!) ist der Ablauf wie folgt:
1. Abweichung beantragen, dass man ein Tellerventil als Feuerschutzabschluss einbauen will (untere Bauaufsicht)
2. Zustimmung im Einzelfall, da Abweichung vom ABZ (oberste Bauaufsicht).
Zulassungskonforme Lösungen für Brandschutzklappen gibt es (zumindest in NRW) leider nicht.