Liebes Forum,
in einem bestehenden und nach wie vor genutzten Bürogebäude mit sechs Geschossen (E+5) gibt es ein zentrales Treppenhaus. Direkt an dieses Treppenhaus grenzen in der Obergeschossen die Büroflächen (ohne Flur) mit jeweils 1.600 m? direkt an, da er sich hier um Großraum-Büroflächen handelt.
Der Treppenraum besitzt zu beiden Seiten Innenfassadenelemente als Zugänge zum Großraumbüro.
Die Innenfassadenelemente (Aluminium mit Drahtglasfüllungen) haben Gesamtabmessungen von BxH 3,60 x 3,00 m, wobei sich jeweils seitlich die feststehende Elemente mit 90 cm Breite, befinden und in der Mitte zwei Türflügel (über die volle Höhe), mit ebenfalls 90 cm Breite.
Die beiden Türflügel haben Untentürschließer (Bodeneinbau), dreiseitig umlaufende Dichtungen, sie öffnen gegensätzlich und stoßen in der Mitte gegeneinander. Es gibt weder Riegel noch Falle, sondern lediglich Stoßgriffe. Ursprünglich waren die Innenfassadenelemente wohl einmal als rauchdichte Konstruktion gedacht, aber die Untentürschließer haben mit den Jahren an Wirkung/Kraft verloren, sodass die beiden Türflügel nicht mehr dicht aneinanderstoßen. Es gibt keinerlei Hinweise am Innenfassadenelement auf Einhaltung früherer Brandschutznormen oder -regularien.
Der Vollständigkeit halber: Als 2.RW stehen zwei außenliegende Stahl-Spindeltreppen bis zum 1.OG zur Verfügung.
Es liegt keine Nutzungsänderung vor.
Bei den Innenfassadenelementen, als Raumabschluß für den innenliegenden Treppenraum, dürfte man vermutlich von Bestandsschutz ausgehen können.
Die Frage lautet nun: Ist aus dieser Bestandssituation eine konkrete (oder zumindest abstrakte) Gefahr abzuleiten, die es erforderlich macht, die Innenfassadenelemente gegen brandschutztechnisch wirksame Elemente auszutauschen?
Sorgen machen mir insbesondere die raumhohen Türflügel, da der Sturz der Innenfassadenelemente nicht als "Rauchschürze" wirksam ist - weil nicht vorhanden.
In der Hoffnung auf zahlreiche Antworten,
Gruß, Tektus