Hallo 19irefox56! (wer heißt denn so?)
> Im Brand und Katastrophenplan ist nichts vermerkt.
Genau da, also in der Brandschutzordnung des Krankenhauses sollte das aber stehen. Zuständig für die Fortschreibung ist der BSB...
Wenn das also nicht mehr gewünscht wird, dann sollten Alternativen für diese Kompensationsmaßnahmen her - beispielsweise bauliche Maßnahmen oder Verstärkung des Personals.
Aus dieser Perspektive betrachtet, sollte die Ersatzbeschaffung der Fluchthauben(-filter) wohl wirtschaftlich günstiger sein.
Grüße aus Baden
Marcus Michel
www.Brandschutz-Organisation.de