Hallo Miro,
ist nicht Ernst gemeint die Frage?
Unabhängig von der LüAR, wenn jemand Akten aufheben muss oder will, sind die doch ein Wert an sich. Und dann stelle ich die nicht dahin wo sie selbst gefährdet sind!
100, - ? für eine Festplatte mit vielleicht 500 Gig, aber 100.000, - ? Versicherungswert für die darauf gespeicherten Daten; auf Papier, in Akten - analog halt, vermutlich ähnlich, wer will da sparen?
Sind es aufbewahrungspflichtige Unterlagen, kaufmännisch, steuerrechtlich, notwendige Doku´s, sind damit sämtliche Sorgfaltspflichten verletzt.
Also unabhängig von jeder brandschutztechnischen Betrachtung der Sicherheit der Lüftungsanlagen, -räume selbst, Nein.
Beste Grüße, Harald Dietrich