Autor: Michael Hallo Silke,
die Rettungswege dürfen beide über die Ladenstraße geführt werden. Gemäß
§ 8(3) VkVO darf die Rettungsweglänge um 35 m verlängert werden,wenn nicht beide Rettungswege über die Ladenstraße geführt werden.
Die Rettungswege (max.25 m für den 1. RW) dürfen also beide über die Ladenstraße geführt werden.
Gruß
Michael