Hallo Kollegen
Ein Bauträger hat bei mir mit folgendem Problem bei einer fertiggestellten Wohnanlage mit Mittel-TG angefragt:
5 Einfamilienhäuser sind über 5 Schleusen direkt von der TG
aus zugänglich und sollten jew. den einen Ausgang darstellen. Der 2. Ausgang geht über die Rampe.
Die 5 Schleusentüren werden natürlich von den Eigentümern angesperrt, da hinter den Schleusen im KG ihr Eigentum beginnt.
Der TÜV-Gutachter, der die Anlage insgesamt durchforstet, beurteilt nun die Hauszugänge nicht als ein Ausgang im Sinne der GaStellV, da sie verschlossen sind, auch wenn pro Tür nur der jeweilige Nutzer darauf angewiesen sei. Wo er Recht hat, hat er ...?
Erschwerend kommt hier dazu, dass die ganze Rasenfläche schon als Sondereigentum verbraten ist, so dass eine zusätzliche Aussentreppe nicht ohne Weiteres möglich ist. Eine Entspannung könnte über einen Lichtschacht-Ausstieg hergestellt werden.
Ich hatte einen solchen Fall noch nie zu beurteilen. Auf der anderen Seite wird man es nicht verbieten können, dass jemand seine Wohnungstür als 1. Rettungsweg von innen regelmässig absperrt. Das Absperren von Eingangstüren in Mehrparteien-häusern wurde im Forum ja schon öfters diskutiert.
Hatte jemand diese TG-Situation schon zu klären ?
Vielen Dank für Kommentare
Sauter