Bundesland: Niedersachsen Autor: Miro ä Hallo,
habe folgenden Fall zu beurtreilen und bin ein wenig ratlos:
In einem Verwaltungsgebäude mittlerer Höhe wurde in der Lüftungszentrale von einer Servicefirma festgestellt, dass die
dort eingebauten Brandschutzklappen (BSK)so verbaut sind, dass
sie nicht geprüft werden können. Die BSK sitzen in der Flurwand zwischen Flur und Zentrale. Sie können auch nicht aus Platzgründen verlegt werden.
Die Lüftungszentrale steht in direkter Verbindung zum Kellerflur (Stichtflur). Der Keller weist keine Aufenthaltsräume auf.
Jetzt tauchen die Fragen auf:
Wie kann ich den vorgefundenen Mangel (Prüfung der BSK nicht möglich) kompensieren?
Tatsache ist nun mal, dass ich keinen notwendigen Flur habe. Überall in den Vorschriften wird immer auf den notwendigen Flur verwiesen. Dann wäre es für mich keine Problem darauf abzuheben und Ersatzmaßnahmen schaffen.
Kann ich eventuell die nicht zu prüfenden BSK dauerhaft festsetzen lassen und damit eine direkte Verbindung zwischen RLT-Zentrale und Flur schaffen? Oder muss ich das ganze anders
lösen, z. B. durch den Einbau einer Brandschutzdecke im Flur
oder einer Rachmeldeanlage mit einem Signalgeber? Damit würde ich aber aus dem nicht notwendigen Flur einen notwendigen machen und damit eigenmächtig die Anforderungen erhöhen. Dass wird dem Gebäudeeigentümer nicht gefallen........
Übrigens aufgrund des Platzmangels im Deckenbereich des Flures kann ich die im Flur verlaufenden Kanäle nicht brandschutztechnisch in L 30 ausführen.
Noch ein kleiner Hinweis: der Raum gegenüber der RLT -Zentrale
ist im Leerstand. Von dort aus sind die weiterverlaufenden Kanäle aus der RLT-Zentrale mit zugänglichen BSK versehen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß Miro