Hallo Heigl LA,
"Trennwände sind erforderlich....zwischen Nutzungseinheiten ( also Verkaufsfläche, die dem Kunden dient und für ihn zugänglich ist) und anders genutzten Räumen ( also Personal-, Lager- etc.-Bereiche )also schon mal Gebäudeklasse 3 feuerhemmend, sofern das Lager erhöhte Brandgefahr hat ( bei Lagern wohl immer zu unterstellen ) feuerbeständig."
Ich sehe hier 2 Dinge anders.
1.) Wieso gehören Personal- und Lagerräume nicht zur Nutzungseinheit? Trennen Sie in einer Arztpraxis auch Behandlungsräume vom Wartezimmer, vom Untersuchungsraum und vom Pausenraum der Mitarbeiter brandschutztechnisch?Wenn nicht, wo ist da der Unterschied? Für NRW gibt es hierzu auch eine klare Aussage der obersten Bauaufsicht.
2.) Wieso soll in einem Lager eine erhöhte Brandgefahr vorhanden sein? Es mag zwar die Brandlast pro Fläche höher sein, dafür sind aber z.B. deutlich weniger elektrische Anlagen (also potenzielle effektive Zündquellen) vorhanden. Und im Lager wird i.d.R. auch nur das gelagert, was im Laden verkauft wird...
Also aus meiner Sicht: Trennwand nicht erforderlich, darum möglich als Kompensation für die BA-Längenüberschreitung. Ausreichend ist das m.E. nach auch, da es sich nur um ein ein- und erdgeschossiges Gebäude handelt und die Feuerwehr somit ausreichend Angriffsmöglichkeiten von außen haben wird (das sei mal unterstellt...).
Ich lasse normalerweise die Dachdämmung oberhalb der TW aus A errichten, und die Dachhaut in einem Streifen bekiesen, so dass das Feuer nicht über die TW hinweglaufen kann.
Viele Grüße,
Frank Borgert