Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Wolf ä Hallo geehrte Kollegen,
ich habe ein Interpretationsproblem mit der DIBT-Richtlinie für Feststellanlagen; Stand 1988 (aber noch gültig).
Es geht mir um die monatliche Prüfung- in der DIBT- Richtlinie heißt es nur .. mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Zum genauen Umfang kann man sich da streiten.
Ich habe nun mehrere Auffassungen gehört :
a) von bekanntem Türhersteller "Auslösung über Rauchmelder" mit Kontrolle des Schließvorgangs reicht.
b)Auslösen über Handtaster mit Kontrolle des Schließvorgangs reicht.
c)Brief des DIBT an einen Türhersteller zu diesem Thema, mit Aussage :
die Überprüfung darf von jedermann durchgeführt werden, Bei der Überprüfung sind sowohl die Handmelder zu betätigen als auch die Brandmelder durch Simulation ihrer Brandkenngröße(Hier Rauch->Prüfaerosol)aktiviert werden.
d)Der Prüfumfang ist wie bei der Abnahme (siehe DIBT-Richtlinie) auch monatlich durchzuführen.
Ich tendiere zu Version c) mit der Auffassung, dass nicht jeder Melder geprüft werden muss sondern nur je einer auf jeder Seite der Tür.Zur Prüfung gehört meiner Auffassung die Sichtprüfung der mechanischen Bauteile auf Beschädigung.
Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren.
Vielen Dank Ihr Kollege Wolf