Liebe Kollegen,
das anzuleiternde Gebäude ist mehr als 9 m von der Straße weg.
Die Feuerwehr verfügt über eine DLK 23-12.
Das heißt, bei Nennrettungshöhe reicht die Leiter 12 m über die Stützfüße des Fahrzeuges hinaus.
Nun ist die anzuleiternde Stelle in 11 m Höhe (Dachgeschoss Wohngebäude) und ca. 12-13 m von der Staße (nebst Parkstreifen, Fußweg und Vorgarten) weg und liegt voll im Arbeitsbereich der DLK.
Damit wäre doch von der Straße aus problemlos anzuleitern. Die Feuerwehr hält aber an den 9 m max. Abstand für Aufstellflächen auf Grundstücken fest.
Was spricht bei Aufstellung auf öffentl. Verkehrsflächen gegen den Ansatz des möglichen Arbetsbereiches der DLK?
mfg
Josef Zirnbauer