Hallo, liebe Kollegen,
folgende Situation steht zur Debatte:
Altenpflgeheim mit Gruppenbetreuung, drei sternförmig angeordnete Gebäudeflügel mit zentralem Treppenraum;
Jeder Flügel verfügt über eine Bewohnergruppe, welche aufgrund der Überschreitung der zulässigen BGF (530 m?)und Bewohneranzahl(14) in den NE nochmals durch feuerhemmende Wände und T30-RS Türen in zwei Bewohnerbereiche mit notwendigen Fluren und einer dazwischen befindlichen Gruppenküche untergliedert wurden. Bei einer Rettung der Bewohner zum zentralen Treppenraum muss also über den notwendigen Flur durch den Gruppenbereich in den nächsten notw. Flur zum Treppenraum geflüchtet/gerettet werden. Meiner Meinung nach vertretbar, da in der Gruppenküche bei Abwesenheit der Pflegekraft die Heiz-/Wärme-/Kochgeräte zentral abgeschalten werden. Somit ist bei vorhandener Brandlast keine Zündquelle vorhanden. Brandgefährdung also gering.
Die Behörde wertet nun jeden Bewohnerbereich, links und rechts der Gruppenküche als eigenständige Nutzung und fordert einen Treppenraum als ersten Rettungsweg. Der zentrale Treppenraum geht nicht, da dieser erst nach Durchquerung der Gruppenküche ohne Flur und des anderen Bereiches erreichbar ist.
Entsprechend sollen die bis dato als Außentreppen an den Giebeln geplanten Anbauten mit einem Treppenraum versehen werden. Die trennenden Wände zur Nutzung sind massiv und erfüllen die Anforderungen hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer. Die Öffnungen werden nach Anforderung BOA T30-RS ausgebildet. Die Treppe selbst bleibt als Stahlkonstruktion bestehen. Die außen liegenden Treppenraumwände sollen durch eine Stahlrahmenkonstruktion mit Thermoelementen errichtet werden.
Nun steht die Forderung der Behörde im Raum, die tragende Konstruktion der "Treppenraumwände" (auch die Stahlkonstuktion) entsprechend den Forderungen der HBO feuerhemmend auszuführen.
Ist die Stahlkonstruktion, welche die Thermoelemente, sich selbst und Verkehrslasten(Schnee/Wind)trägt nun feuerhemmend zu errichten? Ein Vollbrand im Treppenraum ist wohl eher unwahrscheinlich (selbst wenn, ist die Treppe da nicht mehr nutzbar!) und bei Beanspruchung aus den Nutzungseinheiten heraus habe ich ja noch eine massive Wand, die mindestens feuerhemmend ist?