Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: CH.BRANDTSNach Versammlungsstättenverordnung muss für eine maschinelle Entrauchung eine Notstromversorgung vorgehalten werden.
1. Ist diese Anforderung kompensierbar oder vielleicht sogar zu vernachlässigen?
2. Über welche Dauer ist die Entrauchung intakt zu halten bzw. muss die Notstromversorgung aufrecht gehalten werden?