Hallo Stephan,
Mit der von Ihnen beschriebenen " Brandfallsteuerung" hätte ich so meine Probleme: Menschen flüchten ja immer vom Brandherd weg, also ggf. auch natürlich über die ihnen bekannte Rolltreppe, die ja durchaus noch fahren darf. Sie unterstützt ja die Entfluchtung, ausser wenn sie stehenbleibt und in Fluchtrichtung wäre eine Person mit Kinderwagen? Keine Chance für diese, auf eine andere Ebene zu kommen, und bei stehender Treppe kommen Leute auch entgegen der urspr. Fahrtrichtung und stoßen auf dieses Hindernis...
Rettungsweg über anleiterbaren Fluchtbalkon: M.E. wird keine Feuerwehr sich hier zu weit aus dem Fenster lehnen und eine zu hohe Anzahl an Personen zu akzeptieren, da gibt es doch auch in deren Richtlinien ( Landesfeuerwehrverband) klare Höchstgrenzen, und die Bauaufsichtsbehörde wird sich das vom abwehrenden Brandschutz schriftlich bestätigen lassen wollen.
Ist es eigentlich ein Neubau bzw. Umbau zu etwas ( personenzahlmäßig) höherwertigen ? Wie breit und gelegen ist denn das Treppenhaus an sich? Wer ( 2.-4. OG ) muß sonst noch über dieses Treppenhaus ? Wie stellen Sie Ihren Brandschutznachweis auf ? Sie müssen ja wohl im Brandschutznachweis den 2. Rettungsweg beschreiben, und dazu entweder was vorschlagen ( geeignete Fluchttreppe ) oder eben die schriftl. Einlassung der Feuerwehr zur Rettung über Leitern beibringen.
Evtl. kann man ja auch ( so ist es zumindest in Bayern) zur Vermeidung von Nachteilen bei Sonderbauten über das Gesetz hinausgehend weitere Anforderungen an das Bauvorhaben stellen ( also z.B. schon fast VkV einfordern, zumindest im Teilbereich 2. Rettungsweg), wenn Sie als Fachplaner hier bereits Bauchweh haben, bitte nichts basteln, sondern planen, vorschlagen, mit der Behörde mal ein Grundsatzgespräch ( ohne finanziell hellhörigen Bauherren ) darüber führen, oder mit deren übergeordneter Dienststelle.
Kommt es zu einem Schaden, und sei es bloß der vermeidbare gebrochene Knöchel auf der Rolltreppe beim Kleinstbrand mit BMA-Auslösung ( nach Ihrem BMA-Schaltungskonzept), müssen Sie haftungs- bzw. strafrechtlich sonst zu viele Fragen beantworten.