Hallo!
Ich bin der Meinung, dass der Ausgang eines Treppenraumes generell nicht in eine Ladenstraße führen darf. Ein Treppenraum benötigt immer einen direkten Ausgang ins Freie oder einen Fluchttunnel bzw. eine Treppenraumerweiterung wie in § 12 (3) M-VkVO beschrieben.
Gleiches gilt nach § 31 (3) HBO. Hier wird auch ein direkter Ausgang aus dem Treppenraum ins Freie gefordert.
Wenn der Verwaltungstrakt über einen zweite unabhängigen Treppenraum erschlossen wird, der die Anforderungen an einen "echten" ersten Rettungsweg erfüllt, kann man für den innenliegenden Treppenraum sicherlich eine Abweichung beantragen.
Als erster Rettungsweg scheidet der innenliegende Treppenraum mit einzigem Ausgang in die Mall m.E. aus.