Sehr geehrter Herr Wagner,
wir haben das Zusammenspiel von verschiedenen freien Sachverständigen in Hessen noch nicht so lang und da besteht noch Abstimmungsbedarf.
Der BSK Ersteller hat alles zusammen zu schreiben, was an Erfordernissen besteht. Das wird durch die Prüfung in der Brandschutzdienststelle (Feuerwehr) bestätigt oder ergänzt. Und in der Baugenehmigung durch die Bauaufsicht festgesetzt oder geändert und das gilt.
Die Technische Prüfung ist ein in sich abgeschlossener Bereich. Deshalb ist die Forderung eines Technischen Püfers dem Grunde nach nicht sachgerecht.
Aber es gibt im Brandschutz eine Menge "Zusammenwirken" und da kann es durchaus hilfreich sein, wenn jeder ein bißchen ü b e r seinen Tellerrand hinaus schaut und wir zusammen zu einem guten Ergebnis kommen. Wir sind in aller Regel auch z u s a m m e n haftbar (Gesamtschuldnerische Haftung aus Werkvertrag). Von daher sollte das Ziel "richtig gemacht" vor Augen stehen. Aber das berechtigt die Technischen Prüfer, auch dann, wenn sie von großen Prüfvereinen oder großen PrüfGmbHs kommen, noch lange nicht, über die Baugenehmigung hinausgehende F o r d e r u n g e n zu stellen, sie sind wie alle Anderen auch nur Beteiligte, nicht die Oberschiedsrichter.
Aber dieser Zirkus ist noch der Regelfall, noch nicht die Ausnahme, das schaffen wir aber auch noch. mfg Schächer