Hallo zusammen,
Dies ist mein 1. Brandschutzkonzept das ich selbständig bearbeite und möchte dazu an Euch ein paar Fragen richten.
Eine Versammlungsstätte 120m? hat eine offene Treppe nach oben zu einem Gastraum. Ist das machbar? Ggf. mit einer BMA? Rettungswege sind aus beiden Ebenen ausreichend vorhanden.
Eine andere Gaststätte mit >40 Plätzen. Wie muß die Küche(
Der 1.Rettungsweg aus einer Wohnung im 2. OG führt über einen notw. Flur zum Treppenraum, jedoch an einem Küchenfenster einer anderen Wohnung vorbei, ich meine das ist unzulässig, was denkt Ihr?
Die Einfahrt zur Tiefgarage liegt an der Grenze zum Nachbarngrundstück. Die Obergeschoße sind mit Brandwand geplant. Im EG, im Bereich der Einfahrt sind Stützen. So zulässig oder auch da eine Brandwand errichten?
Ist aus einem Laden im EG mit 120m? nur 1 Ausgang zulässig?
Insgesamt eine riesige Anlage mit TG im KG, Versammlungsraum, Läden, Gaststätten, Büros und Wohnungen.
Bisher konnte mein Chef immer drüberschauen, jetzt arbeite ich selbstständig. Für Anregungen und Tipps danke ich Euch.